Eine Stadt hat zahleiche gesetzliche Verpflichtungen wie mit den anvertrauten Steuergeldern umzugehen ist. Es ist auch messerscharf definiert welche Aufgaben sie zu übernehmen hat. Darüber hinaus gibt es einen sogenannten „freiwilligen“ Bereich.
Hier werden zahlreiche Dinge unterstützt, welche die Lebensqualität verbessern sollen oder lokale Härten auszugleichen. Dieses Geld ist der heilige Gral der Kommunalpolitik. Hier wird gestaltet, hier entstehen Leuchttürme, aber auch Luftschlösser und Betonsünden.

Aktuell wird um jeden Euro zwischen Rat und Verwaltung gerungen, im Rat, in den Ausschüssen, in der Lobby, im Hinterzimmer. Die FWG will einen Bürgerhaushalt, bei dem der Bürger entscheidet welche Schwerpunkte und Projekte ihm wichtig sind.

Ein bereits existierendes Beispiel ist der Bürgerhauhalt in Stuttgart: https://buergerhaushalt-stuttgart.de

Der Bürgerhaushalt stärkt die direkte Demokratie, bietet die Chance der stärkeren Beteiligung der Bürger an kommunalen Entscheidungen. Ein Bewusstsein für die Verteilung der Haushaltsmittel wird geschaffen und die Verwaltung kann ihre Vorschläge von den Bürgern beurteilen lassen.

Insgesamt ist der Bürgerhaushalt positiv zu sehen, da die Bürger ihre Meinung zu konkreten Entscheidungen äußern können und ein Vorschlagsrecht erhalten. Dies dient der Transparenz und Akzeptanz von Maßnahmen die von der Verwaltung umgesetzt werden.

In Stuttgart wird der Bürgerhaushalt seit Jahren angewandt, dies kann im Internet gut ersehen werden und als Beispiel betrachtet werden.

Das Vorhaben, Verpachtung des Casino-Gelände mit Neubau eines Hotels oder die Gestaltung des Allgäuer-Rings wären die ersten Beispiele für Vorhaben, die im Bürgerhaushalt zur Beratung eingebracht werden.

Ein öffentliches Amt ist keine Generalvollmacht – Die FWG bekennt sich zum Bürgerhaushalt.