18.01.2020
KulturCasino

Die FWG-Stadtratsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass der Barfüßer erhalten bleibt damit dort ein soziokulturelles Zentrum entstehen kann. Die Mehrheit des Stadtrates hat anders entschieden, aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Die Beschlusslage sieht aktuell wie folgt aus:

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans M 133 „Ehemaliges Donau-Casino und Bad Wolf“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
  2. Der Stadtrat beschließt die weitere Behandlung der städtebaulichen Planung und des Bebauungsplans M 133 „Ehemaliges Donau-Casino und Bad Wolf“ im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen und anschließend die Vorgaben für ein Plangutachten im Bereich Barfüßer/Bad Wolf vorzubereiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Der Antrag der CSU-Fraktion vom 07.09.2019, in dem es darum geht, die Verwaltung damit zu beauftragen in den Verhandlungen um das Erbbaurecht des Gebäudes in der Paulstr. 4 (ehemalig: Barfüßer) in Neu-Ulm folgende Kernpunkte als Forderungen aufzustellen. 

 

  • Die Durchführung eines Architektenwettbewerbs für die zukünftige Gestaltung des Neubaus ist zwingend vorzusehen. Bei diesem Wettbewerb soll insbesondere berücksichtigt werden, dass der Baustil des neuen Gebäudes dem aktuellen Gebäude möglichst nahekommt.
  • Der Wiedererkennungswert, des dem Donauufer zugeneigten Gebäudeteils soll möglichst hoch sein. Dies kann beispielsweise durch eine gleiche Formgebung und ähnliche Fensterfronten des heutigen Mehrecks im Gastronomiebereich erreicht werden.
  • Die Erinnerungskultur im Inneren des Gebäudes soll gelebt und dargestellt werden. Denkbar sind Fotos aus den Jahren des amerikanischen Offizierscasinos, die entsprechende Benennung von Hotelzimmern und der gastronomisch genutzten Räume.
  • Im neu geplanten Gebäude soll ein Kultursaal mit gesicherten Belegungs- bzw. Nutzungsrechten der Stadt vorgesehen werden, auf den die Stadt im Bedarfsfall für kulturelle Veranstaltungen zugreifen kann. Der Saal soll dabei eindeutig als Kultursaal der Stadt Neu-Ulm erkennbar sein, muss aber nicht ausschließlich der Stadt zur Verfügung stehen. Auch anderweitige Vermietungen sollen durch den Betreiber des Barfüßers möglich sein. Die Verwaltung wird beauftragt über die Saalgröße, die konkreten Nutzungsmodalitäten und finanziellen Vereinbarungen zu verhandeln.
  • Das Grün am Donauufer ist zu erhalten soweit es möglich ist. Falls einige ältere Bäume aus Gründen der Sicherheit oder des Alters weichen müssen – das vorliegende Baumgutachten sollte hier maßgeblich sein – muss für die wegfallenden Bäume ein ökologisch gleichwertiger Ausgleich geschaffen werden. Beispielsweise sind für einen wegfallenden Baum zwei neue Bäume zu pflanzen. Die Auswahl der Baumarten soll in Absprache mit dem FB4 erfolgen.

Dazu teilt der Oberbürgermeister Noerenberg mit, dass diese Punkte im Rahmen des Verfahrens abgearbeitet werden.

Hinsichtlich des Antrages der FWG-Fraktion auf Errichtung eines modernen soziokulturellen Zentrums vom 1.9.2019 wird die Verwaltung beauftragt, das von der Bürgerinitiative erstellte Nutzungskonzept mit allen Anlagen ortsunabhängig zu prüfen und das Ergebnis im zuständigen Gremium vorzustellen.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zu prüfen, ob eine kulturelle Zwischennutzung des Barfüßers bis Baubeginn möglich ist.
  • Realistisch betrachtet wird sich in den kommenden Jahren aufgrund der Verfahrensdauer in Bezug auf den Abriss und Neubau des Gebäudes nichts tun. Ein leerstehendes, mit Bauzäunen abgetrenntes Gelände, dem Verfall preisgegeben. Das Filetstück der Neu-Ulmer Grundstücke – ein weiterer „Lost place“ in unserer Stadt.
  • Die Freien Wähler setzen sich in der kommenden Wahlperiode für eine dauerhafte Nutzung des Areals als kulturelles Zentrum und Inkubator für die städtische Kreativszene ein.